Das Gelände unterstand als Sonderhaftanstalt dem Ministerium für Staatssicherheit. Im Freigelände gab es neben Einzelhöfe auch Gemeinschaftshöfe.
Das Gelände unterstand als Sonderhaftanstalt dem Ministerium für Staatssicherheit. Im Freigelände gab es neben Einzelhöfe auch Gemeinschaftshöfe.